AGB

1.   Allgemeine Bestimmungen

1.1 Anwendungsbereich

Diese AGB finden Anwendung auf Software-Lösungen, die Entwicklung und den Betrieb von Web-Applikationen und die Erstellung von Internetauftritten/Webseiten (nachstehend zusammengefasst als Software-Lösungen) für Dritte (nachstehend Kunde) durch die Informatex GmbH. Der genaue Vertragsgegenstand und der Umfang der Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung bzw. aus der Offerte der Informatex GmbH.

1.2 Geltungsbereich

1.2.1 Geltung

Die AGBs der Informatex GmbH ist online einsehbar https://informatex.ch/agb. Mit Annahme einer Offerte anerkennt der Kunde die Geltung der AGB. Änderungen und Nebenabreden zu den AGB sind nur wirksam, soweit die Informatex GmbH sie schriftlich bestätigt.

1.2.2 Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

1.2.3 Werbung

Bei jedem von Informatex GmbH entwickelten oder produzierten Produkt ist das Logo oder der Name von Informatex GmbH vermerkt. Auf Webseiten wird dies in der Footerbar und im Impressum umgesetzt. Es ist dem Kunden untersagt, diese Erwähnung zu entfernen.

2.   Rechte

2.1 Nutzung

Der Kunde darf die Software-Lösung, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benutzen, nicht aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum, das Recht zur Änderung und Weiterentwicklung und das Recht zur weiteren (auch kommerziellen) Verwendung der Software-Lösung verbleiben bei der Informatex GmbH. Die Vertragsparteien können eine davon abweichende schriftliche Regelung vereinbaren.

2.2 Erweiterung oder Änderung

Jede Erweiterung oder Änderung der Software-Lösung durch den Kunden benötigt die schriftliche vorgängige Zustimmung der Informatex GmbH.

2.3 Kopien

Der Kunde darf für Sicherheitszwecke höchstens zwei Kopien der Software-Lösung erstellen. Eine grössere Anzahl Kopien oder die Verwendung für andere Zwecke benötigt die ausdrückliche Zustimmung der Informatex GmbH.

3.   Gewährleistung

3.1 Funktionen

Die Funktionen der unter diesen Bestimmungen gelieferten Software-Lösungen wurden vor der Abgabe sorgfältig geprüft und entsprechen den im Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Spezifikationen.

3.2 Fehler

Der Kunde ist sich bewusst, dass auch bei sorgfältigster Software-Entwicklung und Beratung Fehler nicht vollständig vermieden werden können.

3.2.1 Korrekturen

Die Informatex GmbH wird, während 6 Monaten nach der Lieferung Fehler in der gültigen, unveränderten Version einer Software-Lösung kostenlos beheben, welche ihm vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach deren Auftreten ordnungsgemäss dokumentiert gemeldet worden sind.

3.3 Garantie

Die Informatex GmbH kann keine Garantie dafür übernehmen, dass Software-Lösungen ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden können, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausgeschlossen wird.

3.4 Garantiepflichten

Die Informatex GmbH ist ihren Garantiepflichten in dem Umfange enthoben, als ein Programmfehler auf nicht von Informatex GmbH zu vertretenden Umständen zurückzuführen ist, wie insbesondere: Änderungen der Einsatz- und Betriebsbedingungen; Eingriffe in die Software-Lösung durch den Kunden oder Dritte; Einflüsse von Dritthersteller Software-Lösungen; Bedienungsfehler des Kunden oder Dritter.

4.   Datensicherung

4.1 Verantwortung

Der Kunde ist für die Datensicherung und Überprüfung der gesicherten Daten vollumfänglich selbst verantwortlich. Ausgenommen die Informatex GmbH trifft mit dem Kunden eine individuelle Vereinbarung.

5.   Hosting-Dienstleistungen

5.1 Verfügbarkeit

Die Informatex GmbH ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bemüht, ihre Dienstleistungen störungs- und unterbrechungsfrei zu erbringen. Gegenüber dem Kunden kann die Informatex GmbH hinsichtlich der ununterbrochenen Verfügbarkeit sowie der Qualität der Übermittlung der vom Kunden angeforderten Daten keine Garantie übernehmen.

5.3 Datensicherungen

Informatex GmbH erstellt wöchentlich Datensicherungen, welche an zwei getrennten Orten aufbewahrt werden. Trotzdem kann bei einem allfälligen Datenverlust keine Garantie übernommen werden.

6.   Weitere Haftung

6.1 Schäden

Die Informatex GmbH haftet für vom Kunden nachgewiesene Schäden, die ihm infolge einer Vertragsverletzung durch die Informatex GmbH entstehen, es sei denn, die Informatex GmbH weist nach, dass sie an dem Schaden kein Verschulden trifft. Anspruch auf Ersatz des Schadens steht dem Kunden jedoch nur zu, wenn der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig von einem Mitarbeiter der Informatex GmbH verursacht worden ist.

6.2 Schadenersatzansprüche

Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere für Vermögensschäden, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Informatex GmbH haftet insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverluste.

6.3 Haftung

Die Informatex GmbH lehnt die Haftung für jegliche nicht vertragsgemässe Verwendung der Hard- und Software durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ab.

7.   Mitwirkungs- und Informationspflichten

7.1 Informationspflicht

Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Programme von Bedeutung sind.

7.2 Kontaktperson

Der Kunde bezeichnet gegenüber der Informatex GmbH eine Kontaktperson und eine Stellvertretung. Der Kunde gewährleistet den notwendigen Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen und gibt der Informatex GmbH gewissenhaft Auskunft bei projektbezogenen Fragen. Der Kunde kontrolliert die Arbeiten von der Informatex GmbH und nimmt die Software-Lösung fristgerecht ab.

7.3 Vertragserfüllung

Die Parteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfüllung des Vertrags gefährden könnte.

8.   Termine

8.1 Termineinhaltung

Sofern Verzögerungen durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden, ist die Informatex GmbH von seinen Terminverpflichtungen entbunden. Sollten Umstände auf die Erfüllung der Leistungen einwirken, die weder vom Kunden noch von der Informatex GmbH zu vertreten sind, werden die Erfüllungstermine des durch die Hinderung betroffenen Partners entsprechend erstreckt.

9.   Vorzeitige Kündigung

9.1 Bedingungen

Wird das Projekt vorzeitig abgebrochen, wird die bereits geleistete Arbeit nach Aufwand mit dem vereinbarten Stundensatz honoriert. Ist der Abbruch nicht auf das Verschulden der Informatex GmbH zurückzuführen, schuldet der Kunde der Informatex GmbH zusätzlich 10% des offerierten Gesamtbetrages. Der Kunde muss jedoch auf keinen Fall mehr als den offerierten Preis zahlen.

10.       Abnahmeverfahren

10.1 Abnahmepflicht

Der Kunde verpflichtet sich, die Software-Lösung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 20 Arbeitstagen seit der Übergabe der Software-Lösung, gelten die Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt.

10.2 Mängel

Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde der Informatex GmbH sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.

11.       Preise

11.1 Gültigkeit

Es gelten die offerierten Preise. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken exkl. Mehrwertsteuer.

11.2 Kostendach

Falls in der schriftlichen Vereinbarung bzw. in der Offerte ein Kostendach vereinbart wurde, werden die Leistungen monatlich, nach Aufwand in Rechnung gestellt, jedoch nur bis zu dem vereinbarten Maximalbetrag.

11.3 Zusätzliche Aufwand

Ergeben sich wegen Änderungen des Projekts für die Informatex GmbH unvorhergesehene Aufwendungen, wird der zusätzliche Aufwand mit dem vereinbarten Stundensatz verrechnet. Dasselbe gilt für Aufwendungen, die durch mangelhafte Voraussetzungen (vgl. auch Punkt 6 dieser AGB) beim Kunden entstehen. Kostenüberschreitungen werden dem Kunden frühzeitig angezeigt.

12.       Zahlungsbedingungen

12.1 Zahlungsfrist

Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der Informatex GmbH innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug.

12.2 Teilzahlungen

Die Parteien können Teilzahlungen vereinbaren.

12.3 Forderungen durch den Kunden

Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

13.       Besondere Bestimmungen zu Internet-Auftritten

13.1 Rechtswidrige Inhalte

13.1.1 Inhalt

Der Kunde gewährleistet, dass die auf seinem Internet-Auftritt angebotenen Produkte, Dienstleistungen, Inhalte oder die durch eine Verlinkung auf einem anderen Internet-Auftritt zugänglichen Inhalte gegen keine bestehenden Gesetze der Schweiz verstossen, insbesondere nicht gewaltverherrlichender, rassistischer oder pornographischer Art sind. Der Kunde stellt die Informatex GmbH von allen Ansprüchen wegen Verletzung dieser Pflichten frei.

13.1.2 Ablehnung

Informatex GmbH lehnt die Erstellung von Internet-Auftritten mit rechtswidrigem Inhalt ab.

13.2 Urheberrechte

Der Kunde gewährleistet, dass er die Rechte zur Verwendung, Abänderung und Veröffentlichung der von ihm beigebrachten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) besitzt und nicht die Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt die Informatex GmbH von allen Ansprüchen wegen Verletzung der Rechte Dritter frei.

14.       Besondere Bestimmungen zu Freelancer Tätigkeiten

13.1 Nacht- und Sonntagsarbeit

Arbeitszeiten am Sonntag und zwischen 22:00 und 06:00Uhr gelten als Nachtarbeit und werden mit 25% Zuschlag verrechnet.

13.2 Spesen

Der Kunde verpflichtet sich anfallende Spesen wie Verpflegung, Übernachtungen, Fahrspesen, Parkgebühren…, vollumfänglich zurückzuerstatten.

13.3 Übernachtungen

Arbeitsbedingte auswärtige Übernachtungen werden vollumfänglich vom Auftraggeber übernommen. Dabei gilt die Wahl eines Einzelzimmers inklusive Frühstück in einem Hotel mit mindestens 3 Sternen nach Schweizer Standard.

13.4 Auftragsstornierungen

Aufträge, die bis 7 Tage vor Auftragsbeginn storniert werden, sind kostenfrei, sofern sie nicht dem Vertrag/Offerte oder anderen Bestimmungen unterliegen.

Bei Stornierungen von Aufträgen bis 2 Tage vor Auftragsbeginn, wird 50% des Auftragsbetrages verrechnet, danach 100%.

13.5 Covid19

Mehrkosten die Aufgrund von Covid19 entstehen, werden dem Kunden verrechnet (z.B. bei bestehender Testpflicht für den Anlass)

15.       Schlussbestimmungen

15.1 Vertraulichkeit und Datenschutz

15.1.1 Vertraulichkeit

Beide Vertragspartner verpflichten sich selbst, wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen, zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Die Informatex GmbH verpflichtet sich alle bei der Erstellung der Software-Lösung eingesehenen Personendaten des Vertragspartners, insbesondere dessen Kundendaten, vertraulich zu behandeln.

15.1.2 Weiterführende Pflicht

Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

15.1.3 Einverständniserklärung

Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung des Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner und deren Mitarbeiter führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet werden.

15.2 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Informatex GmbH kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt wird, muss sie vom Kunden schriftlich akzeptiert werden.

15.3 Streitbeilegung

15.3.1 Meinungsverschiedenheiten

Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls diese interne Streitbeilegung scheitert, kann auf Wunsch einer der Parteien ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beigezogen werden.

15.4 Gerichtsstand und Rechtswahl

15.4.1 Gerichtsstand

Falls keine Einigung nach Punkt 15.3 zustande kommt, kann für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsschluss ergebenden Streitigkeiten der ordentliche Richter am Sitz der Informatex GmbH angerufen werden. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

15.4.2 Rechtswahl

Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) wird ausgeschlossen.

Stand der AGBs 06.08.2021